UV-Schutzverordnung
Zu Ihrer Sicherheit!
Am 01.01.2012 ist die neue UV-Schutzverordnung in Kraft getreten. Damit ist die Nutzung eines Solariums allen Personen unter 18 Jahren verboten. Seit dem 01.08.2012 gelten die neuen Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten, d.h. dass bei der Besonnung ein Grenzwert von 0,3 Watt/pro Quadratmeter als erythemwirksame Bestrahlungsgrenze eingehalten werden muss (EU-Norm EN 60335-2-27).
Auf diese bereits beschlossenen und künftig folgenden Gesetzesentscheidungen haben wir sehr schnell reagiert: Der Kunde legitimiert sich mit seinem Personalausweis, um im Zweifelsfall das Alter zu überprüfen. Erstkundenberatungsbögen müssen von den Kunden unterschrieben werden. Um hier unserer Dokumentationspflicht gegenüber dem Gesetzgeber nachzukommen, müssen wir einmalig Ihren Vor- und Zunamen aufnehmen. Diese Daten werden nicht zu Marketingzwecken genutzt, sondern dienen lediglich dazu, unserer Dokumentationspflicht gegenüber dem Gesetzgeber nachzukommen.
Ihr persönliches Besonnungsprofil (Hauttyp, Empfindlichkeitsgrad) wird auf Wunsch bei uns archiviert. Dadurch kommen wir den gesetzlichen Anforderungen zur Dokumentation- und Informationspflicht nach. Das hat für Sie als Kunden den Vorteil einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung am Counter. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, Neukunden nur nach Durchführung einer Hauttypenanalyse sonnen zu lassen.
Die nachfolgenden Informationsbroschüren vermitteln einen Überblick über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirkungsweise "natürlicher" und "künstlicher" Sonne auf den menschlichen Organismus und gibt darüber hinaus Empfehlungen für einen unbedenklichen Umgang mit Sonne und Solarium ab. Damit richtet sie sich an alle, die sich einen möglichst objektiven Eindruck zur Thematik verschaffen möchten. Mit Hilfe ausgewählter Fachliteratur und fundierten Forschungsergebnissen räumt es auch mit den gängigen Vorurteilen zum Thema Besonnung auf: Denn der Mensch braucht das Licht, erst die Dosis macht das Gift!